Zulassung zum BVJ
Ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist offen für Jugendliche,
die nicht älter als 17 Jahre alt sind (bzw. 21 Jahre für
integrationsorientierte Klassen), die bisher erfolglos in der
Lehrstellensuche waren und die gefördert werden wollen
• im Berufswahl-/Berufsfindungsprozess,
• beim Erlangen der Berufsreife,
• zum Festigen der schulischen Fertigkeiten.
In begründeten Fällen können auch Personen zum
Berufsvorbereitungsjahr zugelassen werden, welche die
Voraussetzungen nicht bzw. nur teilweise erfüllen.
Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser
Sekretariat.
Jetzt anmelden und Karriere starten
Wie läuft das Anmeldeverfahren?
Gehen Sie so vor, wenn Sie sich für das Berufswahljahr an der BWS Uster anmelden wollen:
- Sehen Sie sich das Video zur Online-Anmeldung an.
- Vor der Registrierung vorbereiten:
Zwingend:
☐ E-Mail-Adresse (Lernende/r)
☐ AHV-Nummer (siehe Krankenkassenausweis: 756.xxxx)
☐ Aktuelles Portrait-Foto in elektronischer Form, z.B. gutes Selfie (Format: jpg, gif, png)
☐ Kopie der Identitätskarte bzw. der Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite)
☐ Kopien aller Oberstufen-Zeugnisse (Vorder- und Rückseite, Zeugnisse müssen unterschrieben sein)
☐ Kopie des Zeugnisses 3. Oberstufe, 2. Semester bis spätestens 31. August dem Sekretariat abgeben
Fallspezifisch:
☐ Falls Sie das intergrationsorientierte Profil SPRINT besuchen möchten: Einstufungstest Deutsch
☐ Bei Abbruch Lehre oder Mittelschule: BIZ-Empfehlungsschreiben für ein BVJ
☐ Falls Sie das BETRIEBLICHE Profil besuchen möchten: Praktikumsvertrag
☐ Falls Sie besondere Bedürfnisse haben (DaZ, IV, SportArtPlus etc.): Berichte, Nachweise u.a.
Falls vorhanden:
☐ Kopie Eignungstests/Standortbestimmungen (Basic-Check, Multicheck etc.)
- Beginnen
Sie nun mit der Onlineanmeldung.
- Die Stellungnahmen der Schulleitung sowie der Klassenlehrperson werden auch per Mail akzeptiert.
Einfach das Mail ausdrucken und dem Aufnahmegesuch beilegen. - Das Aufnahmegesuch muss zuerst bei der von der Wohnsitzgemeinde bezeichneten Stelle (meistens die Schulverwaltung) eingereicht werden, bevor es von uns bearbeitet werden kann.
Frequently Asked Questions
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.
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Können
alle Lernenden nach der obligatorischen Schulzeit ein
Berufsvorbereitungsjahr absolvieren?
Grundsätzlich ja. Schulabgängern ist von ihrer Wohngemeinde ein entsprechendes Angebot anzubieten, wenn für diese Jugendlichen der direkte Übertritt in eine berufliche Grundbildung aufgrund von schulischem, sozialem oder persönlichem Förderbedarf (in Bezug auf den Berufswahl- bzw. Berufsfindungsprozess) nicht möglich ist.
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Ist
die BWS Uster ein anerkannter Anbieter für Berufswahljahre?
Ja. Die BWS Uster ist vom Kanton Zürich akkreditiert. Mit dem Kanton Zürich vertreten durch die Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt) besteht eine Leistungsvereinbarung. Die BWS Uster ist der Sekundarstufe Uster angegliedert.
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Ist
das Berufsvorbereitungsjahr kostenlos?
Nein. Die BWS Uster wird hauptsächlich finanziert aus Beiträgen des Kantons und der Schulgemeinden (ca. 90%). Das Berufswahljahr ist aber auch für die Eltern kostenpflichtig (ca. 10%). Die aktuellen Kosten finden Sie unter «Gut zu wissen» als Download. --> siehe weiter oben
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Spielt
es eine Rolle in welcher Gemeinde ich wohne, wenn ich mich bei
der BWS Uster anmelden will?
Nein. Die BWS Uster bietet ihre unterschiedlichen Profile als freiwilliges Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) allen interessierten Gemeinden an.
Wer die Zulassungskriterien erfüllt (schulischer, sozialer oder persönlicher Förderbedarf in Bezug auf den Berufswahl- bzw. Berufsfindungsprozess) kann sich bei der BWS Uster anmelden. Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. -
Hat
die BWS Uster gleichzeitig wie die Sekundarstufe Uster Ferien?
Ja. Den Ferien- und Feiertagplan finden Sie unter dem folgenden Link. Über Anlässe, welche den ordentlichen Schulbetrieb tangieren, werden Sie zeitnah informiert.
--> Ferienplan der Sekundarstufe Uster -
Ich
habe mich bei der BWS Uster angemeldet. Jetzt habe ich doch
noch eine Lehrstelle gefunden. Kann ich mich wieder abmelden?
Ja. Abmeldungen vom BVJ haben vor Schulbeginn schriftlich bzw. per Mail an sekretariat@bws-uster.ch zu erfolgen.
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Kann
ich statt der 3. Sek. mein 9. Schuljahr an der BWS Uster
absolvieren?
Ja. Gemäss dem Volksschulgesetz des Kantons Zürich (§ 8) kann das letzte Jahr der Schulpflicht auch durch den Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres erfüllt werden.
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Können
Spitzensportler oder musisch begabte Jugendliche an der BWS
Uster speziell gefördert werden?
Ja. Die BWS Uster bietet Spezialsettings an. Voraussetzung ist ein Nachweis für die Hochbegabung (im Sportbereich z.B. Swiss Olympic Talent Card).
--> SportArt+ -
Ich
wohne nicht im Kanton Zürich. Kann ich trotzdem ein
Berufswahljahr an der BWS Uster besuchen?
Ja. Wir nehmen Jugendliche aus der ganzen Schweiz auf.
Damit Lernende, welche die kantonalen Zulassungsvoraussetzungen für ein BVJ nicht erfüllen – z.B. nicht im Kanton Zürich wohnhaft sind – durch die Schule aufgenommen werden können, muss eine Kostengutsprache der Wohnsitzgemeinde für die vollen Kosten vorliegen (Gemeindeanteil plus Elternbeitrag plus Materialgeld plus Kantonsanteil).